Meldung nach dem HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es hinweisgebende Personen (sog. Whistleblower) einfach und ohne Angst vor beruflichen Repressalien, auf Regel- und Rechtsverstöße im Unternehmen aufmerksam zu machen. Auch Personen, die den Whistleblower unterstützen oder von der Meldung betroffen sind, fallen unter den Schutz des Gesetzes. Rechtsverstöße können durch die Meldungen aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Für die Westermann GmbH & Co. KG wurde eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich Beschäftigte im Unternehmen wenden können.
Wer kann eine Meldung abgeben?
Als hinweisgebende Person können alle ArbeitnehmerInnen und ehemals beschäftigten Personen, Auszubildende, Praktikanten oder sonstige Personen, die mit dem Unternehmen im beruflichen Kontext stehen, fungieren.
Wo kann eine Meldung abgegeben werden?
Der Hinweis kann über das Meldeformular, per Mail, per Brief oder telefonisch bei der internen Meldestelle abgebeben werden. Zur Gewährung des Vertraulichkeitsgebots sollte der Brief entsprechend gekennzeichnet sein („Vertraulich“). Sollte die Meldestelle per E-Mail kontaktiert werden, besteht die Möglichkeit, sich eine private E-Mail-Adresse unter einem fiktiven Namen einzurichten. Ein persönliches Gespräch ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zudem besteht die Möglichkeit sich an die externe Meldestelle vom Bundesamt für Justiz zu wenden. Eine anonyme Meldung ist möglich. Bitte beachten Sie, dass das vorgeschriebene Verfahren bei einer anonymen Meldung nicht korrekt umgesetzt werden kann. Anonyme Meldungen werden bearbeitet, soweit dies ohne Rückfragen möglich ist.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Whistleblower können Informationen, Anhaltspunkte oder den Verdacht melden, dass MitarbeiterInnen entgegen den Interessen und Wertvorstellungen der Westermann GmbH & Co. KG oder anderweitig rechtswidrig handeln.
Dazu zählen Rechtsverstöße u. a. in Bezug auf:
- Umweltrechtsverstöße
- Vorschriften, die dem Schutz von Leib & Leben, Gesundheit oder Beschäftigten oder deren Vertretungsorgane dienen
- Bestechung, Korruption, Geldwäsche
- Wettbewerbsrecht
- Finanzkriminalität
- Diebstahl, Betrug, Unterschlagung
- Belästigung und Diskriminierung
- Datenschutzbestimmungen
- sonstige straf- und bußgeldbewährte Verstöße
Für allgemeine Beschwerden ist das Hinweisgebersystem nicht geeignet. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular für den Hinweisgeberschutz.
Wie läuft das Meldeverfahren ab?
Wie wird der Whistleblower geschützt?
Kontaktdaten der internen Meldestelle:
Westermann GmbH & Co. KG
Stephan Menger
Okereistraße 7
49479 Ibbenbüren
Tel.: 054598294
E-Mail: hinweisgeberschutz@westermann-steinbruch.de